Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602100046
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf am Vierten MautrechtsänderungsGesetz
Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) (R001089)
am
10.02.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]