Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510240014 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Wartefrist bei der Restschuldversicherung beibehalten

Die seit Januar 2025 geltende gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung war ein wichtiger Schritt für den finanziellen Verbraucherschutz und muss erhalten bleiben. Wer einen Verbraucherkredit aufnimmt, bekommt oft eine Restschuldversicherung angeboten. Diese Versicherung ist häufig überteuert und lückenhaft. Für Banken und Versicherer war sie lange ein sehr profitables Geschäft. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie wird das Thema erneut diskutiert, einige Stimmen fordern die Aufweichung der 7-tägigen Wartefrist. Diese Aufweichung wollen wir verhindern.

Bereitgestellt von:
Bürgerbewegung Finanzwende e. V. (R001665) am 24.10.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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