Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507160015
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Präzisere Differenzierungen zwischen interventionellen und nicht-interventionellen Lebendspenden im Transplantationsgesetzes
Der BPI fordert zur Änderung des Transplantationsgesetzes präzise Differenzierungen zwischen interventionellen und nicht-interventionellen Lebendspenden. Es wird eine klarere Definition der Aufklärungspflichten gefordert, insbesondere hinsichtlich Zweck und Umfang der Eingriffe. Zudem sollen die Anforderungen an die Anwesenheit von Ärzten während der Aufklärung bei Herztransplantationen und Gewebeentnahmen angeglichen werden, um formale Diskrepanzen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, die Rechts- und Umsetzungssicherheit in der Transplantationsmedizin zu erhöhen.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463)
am
16.07.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13252 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]