Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503310290
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung von Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit
Öffentliche Wasserversorger müssen bei der Verteilung von Wasserrechten bevorzugt behandelt werden. Im Falle von akuter Wasserknappheit bedarf es eines klaren Handlungsrahmens, wenn die Priorisierung von Wassernutzungen erforderlich wird.
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
31.03.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit