Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503120006
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB
Mit dieser Änderung werden, wenn auch temporär, elementare Grundsätze des Baugesetzbuches außer Kraft gesetzt. Insbesondere entstünde durch eine Änderung des § 246e BauGB ein Genehmigungsrecht ohne Bezug auf vorhandenes Planungsrecht. Das Abwägungsgebot, das auch durch Rechtsprechung immer wieder bestätigte und kodifizierte Herzstück der Bauleitplanung mit weitreichender Bedeutung für Schutz- und Eigentumsrechte würde umgangen.
Bereitgestellt von:
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) e. V. (R005382)
am
12.03.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG hierzu]
- Stadtentwicklung [alle SG hierzu]