Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503120006 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB

Mit dieser Änderung werden, wenn auch temporär, elementare Grundsätze des Baugesetzbuches außer Kraft gesetzt. Insbesondere entstünde durch eine Änderung des § 246e BauGB ein Genehmigungsrecht ohne Bezug auf vorhandenes Planungsrecht. Das Abwägungsgebot, das auch durch Rechtsprechung immer wieder bestätigte und kodifizierte Herzstück der Bauleitplanung mit weitreichender Bedeutung für Schutz- und Eigentumsrechte würde umgangen.

Bereitgestellt von:
Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL) e. V. (R005382) am 12.03.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.03.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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