Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501290016 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Mantelgesetz und Mantelverordnung zur Umsetzung der novellierten IE-Richtlinie

Das Erfordernis einer BImSchG-Genehmigung und der mit ihrer Erlangung verbundene Aufwand senkt die Akzeptanz, sich an der Entsorgung solcher Abfälle zu beteiligen und gefährdet das Ziel der Erhöhung der Sammelquoten. Die Privilegierungen betreffend die Beförderung rücknahmepflichtiger gefährlicher Abfälle sollte sich auch im Recht der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen wiederfinden, wenn sich Unternehmen des Logistikgewerbes an der Sammlung und Beförderung und damit an dem unvermeidbaren Umschlag dieser Abfälle in ihren Anlagen beteiligen sollen. Aus diesem Grund soll Anhang 1 der 4. BImSchV ergänzt werden.

Bereitgestellt von:
DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. (R000415) am 29.01.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 11.12.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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