Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501280001 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung von Kinderarmut

Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass sich Infrastrukturleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie monetäre Leistungen im Kampf sinnvoll ergänzen. Die familienbezogenen Leistungen gemäß § 16 SGB VIII ohne individuellen Rechtsanspruch (z.B. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung) sowie die (offene) Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit müssen als Pflichtaufgaben angesehen und verbindlich umgesetzt werden. Die Diakonie fordert einen einfachen Zugang zu Leistungen sowie präventive Maßnahmen bei der Bekämpfung von Kinderarmut

Bereitgestellt von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. (R001639) am 28.01.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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