Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501200004 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Mindestlohn

Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) (R003594) am 20.01.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 23.09.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

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