Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412260010 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden

Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 27.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (5)

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