Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412230022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
BIPAM

Die Übergangsfrist, innerhalb der „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ (sPzW), beispielsweise antimikrobiell wirkende Wundauflagen, ihren Nutzen vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen müssen, endet am 2. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt entfiele die Erstattungsfähigkeit dieser Produkte zur Versorgung chronischer Wunden über die gesetzliche Krankenversicherung.

Bereitgestellt von:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie (R000486) am 23.12.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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