Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200162
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
20.12.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]