Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200021
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Mindestlohn
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen und haben sich eine eigenständige Verfahrensordnung gegeben. Die gesetzlich zugestandene Autonomie und die Unabhängigkeit der Kommission sind die elementaren Grundvoraussetzungen für das deutsche Mindestlohnrecht. Sie sind zu respektieren und zu schützen, und Vorgaben an die Mindestlohnkommission durch die Exekutive sollten unterlassen werden.
Bereitgestellt von:
Markenverband (R000805)
am
20.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
- Industriepolitik [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]