Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412190087 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Rodentiziden

Der DRV fordert für eine wirksame Schadnagerkontrolle, dass entsprechende Wirkstoffe verfügbar und die Fraßköder-Produkte auch von Privatpersonen angewendet werden dürfen. Vereinzelte Fehlanwendungen dürfen nicht dazu führen, dass die Produkte vom Markt genommen werden und Schadnager nicht mehr bekämpft werden können. Mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung hat der Gesetzgeber einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen: Ab 2025 dürfen die meisten Biozidprodukte nur noch von Sachkundigen Verkäufern nach einschlägiger Beratung abgegeben werden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376) am 19.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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