Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412130023 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.

Bereitgestellt von:
Verband öffentlicher Versicherer e.V. (R001990) am 23.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 13.09.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern