Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412120029 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Dritte Stufe der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts

Die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII wird begrüßt als ein entscheidender Schritt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Erforderlich ist die Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems, welche die Zusammenführung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe umfasst. Umfassende Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes sollten eingerichtet werden, um die praktische Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291) am 12.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 02.10.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]

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