Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411110018
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einführung von § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 wie mit in dem Entwurf des Bundestariftreuegesetz vorgesehen
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.
Bereitgestellt von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429)
am
11.11.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.10.2024 1. Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu] (Vorgang)
- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle SG hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]
- Architektur, Digitalisierung, Normung, Vergaberecht, Architektenvertragsrecht, HOAI, Kostenrecht, Urheberrecht