Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410150019 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung der Übertragung der Übererfüllung der THG-Quote für die Jahre 2025 und 2026 (38. BImSchV)

Um die Nachfrage kurzfristig auf das von der THG-Quote vorgesehene Niveau zu heben, wird die Übertragung von Übererfüllungen für zwei Jahre ausgesetzt. Somit können Verpflichtete in den Jahren 2025 und 2026 zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nur Erfüllungsoptionen nutzen, die in diesen Jahren eingesetzt wurden. Neste begrüßt den Vorschlag des Referentenentwurfs und empfiehlt zudem: 1. Die Übertragung der Übererfüllung der Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nach §14 Absatz 4 Nummer 2 der 38. BImSchV auszusetzen. 2. Die THG-Quote im Rahmen der „RED III“- Umsetzung bereits ab dem Jahr 2026 erheblich anzuheben und gleichzeitig das System der Mehrfachanrechnungen schrittweise abzubauen. Hierüber sollte ein Zielpfad hin zur Klimaneutralität in 2045 etabliert werden.

Bereitgestellt von:
Neste Germany GmbH (R000959) am 15.10.2024

Adressatenkreis:

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