Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410110005 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Leistungen und der Situation von Pflegebedürftigen in gemeinschaftlichen Wohnformen

Der pauschale Zuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen soll von 214 € auf 450 € monatlich erhöht werden. Zudem sollen die Kündigungsregelungen für Personen in diesen Wohngruppen (oder deren Hinterbliebenen) vereinheitlicht und die Situation durch Tages- und Nachtangebote verbessert werden. Zuletzt soll eine wohnformübergreifende Verlegung ermöglicht werden, wenn es zur Schließung einer Einrichtung kommt. Den pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kann in einem solchen Fall kein Umzug über eine weite Distanz hinweg zugemutet werden.

Bereitgestellt von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 11.10.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.09.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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