Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410100023
(PDF - 14 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des § 2 GwG: Berufsausübungsgesellschaften als Verpflichtete einstufen und Syndizi als persönlich Verpflichtete auszunehmen.
Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
10.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]