Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410100017 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz

HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.

Bereitgestellt von:
HateAid gGmbH (R001880) am 10.10.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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