Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410080005
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des NIS 2 Umsetzungsgesetzes
Eine umfangreiche Fortbildungspflicht für die Geschäftsleitung (§ 38 BSIG-RegE) ist unpraktikabel. Damit wird weit über die Ressortaufteilung, wie sie in Vorständen börsennotierter Unternehmen der Regelfall ist, hinausgegangen. Aus unserer Sicht wäre es praktikabler, die Fortbildungspflicht auf das mit der Cybersecurity befasste Vorstandsmitglied zu beschränken, dies zumindest dort, wo es einen mehrköpfigen Vorstand mit Ressortverteilung gibt. Eine solche Klarstellung ließe sich unkompliziert in die Gesetzesbegründung einfügen.
Bereitgestellt von:
Deutsches Aktieninstitut e. V. (R000613)
am
08.10.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]