Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410010054
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
Bereitgestellt von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
01.10.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13734 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14029 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13739 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
- Familienpolitik [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle SG hierzu]