Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300205 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß

Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.08.2024 an:

  • Versendet am 30.08.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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