Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300202 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt und Reform der Strompreiskompensation

Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.08.2024 an:

  • Versendet am 30.08.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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