Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300198 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgelt-Verordnung (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 StromNEV)

Senkung der Netzentgelte: Bislang ist lediglich eine Stabilisierung vorgesehen. Für die energieintensive Industrie ist nicht nur aus finanziellen Gründen die Beibehaltung von individuellen reduzierten Netzentgelten (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 (StromNEV) wichtig. Bislang sieht ein Eckpunktepapier der BNetzA vor, dass sich das zukünftige Industrienetzentgelt an die bestehende Flexibilisierungsoption der BNetzA (Lastreaktion abhängig von Spotmarktpreise) orientiert soll. Diese Flexibilisierungsoption hat sich bereits als untauglich und für die Industrie nicht umsetzbar erwiesen. Es bedarf einer Lösung für die Industrienetzentgelt, die sich an die „Energiewendekompetenz“ der Unternehmen orientiert.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.08.2024 an:

  • Versendet am 10.09.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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