Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300066 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand

Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.

Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 14.10.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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