Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300066
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
14.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]