Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409270119 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
e-Evidence-Verordnung

Die „e-Evidence-Verordnung“ (VO (EU) 2023/1543) tritt zum 18.08.2026 in Kraft. Die Anwendung führt dazu, dass berechtigte Stellen innerhalb der EU, Bestandsdaten und Zugangsdaten anfragen können, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Beim Vorliegen entsprechender Straftaten (wie z.B. Computerbetrug, Hacking und Phishing) können entsprechende Anfragen gestellt werden. Die Folge der Herausgabeanfrage an die betroffenen Unternehmen ist hierbei die Verpflichtung der Herausgabe der angefragten Daten innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und in Notfallkonstellationen von acht Stunden. Für diese Fälle muss demnach ein Diensteanbieter entsprechende System- und Personalstrukturen aufbauen, um zeitnah reagieren zu können.

Bereitgestellt von:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. (R002709) am 19.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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