Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409270119
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
e-Evidence-Verordnung
Die „e-Evidence-Verordnung“ (VO (EU) 2023/1543) tritt zum 18.08.2026 in Kraft. Die Anwendung führt dazu, dass berechtigte Stellen innerhalb der EU, Bestandsdaten und Zugangsdaten anfragen können, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Beim Vorliegen entsprechender Straftaten (wie z.B. Computerbetrug, Hacking und Phishing) können entsprechende Anfragen gestellt werden. Die Folge der Herausgabeanfrage an die betroffenen Unternehmen ist hierbei die Verpflichtung der Herausgabe der angefragten Daten innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen und in Notfallkonstellationen von acht Stunden. Für diese Fälle muss demnach ein Diensteanbieter entsprechende System- und Personalstrukturen aufbauen, um zeitnah reagieren zu können.
Bereitgestellt von:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. (R002709)
am
19.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Internetpolitik [alle SG hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle SG hierzu]