Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409260060
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
38. BimSchV: dauerhafter Aussetzung der Verrechnung und dynamischer THG-Quote zur Steigerung erneuerbarer Energien im Verkehr
Der VDA begrüßt das Vorhaben, setzt sich jedoch dafür ein, die mehrjährige Verrechnung nicht nur begrenzt auf zwei Jahre auszusetzen, sondern dauerhaft, um den jährlichen Anteil erneuerbarer Energieträger im Verkehrssektor zu steigern. Zudem setzt sich der VDA in diesem Zusammenhang für eine nach oben dynamische THG-Quote ein. Wird die THG-Quote absehbar übererfüllt, sollen die übererfüllten Mengen nicht übertragen werden können, sondern die THG-Quote nach einem festgelegten Mechanismus in den Folgejahren ansteigen (analog zu § 11 36. BImSchV i. V. m. § 37h BImSchG).
Bereitgestellt von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
26.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen Datum des Referentenentwurfs: 18.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Personenverkehr [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]