Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409260008
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II
Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
Bereitgestellt von:
(AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (R001036)
am
26.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]