Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409130007 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung (Gastronomie)

Das BMEL plant, die seit 2024 geltende staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung (Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“) für frisches Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, die bisher nur den Handel betrifft, auf die Gastronomie bzw. Außer-Haus-Verpflegung auszudehnen. Die Kennzeichnungspflicht geht über europäische Vorgaben hinaus. Der DEHOGA lehnt diese Bestrebungen ab und spricht sich für freiwillige Lösungen aus.

Bereitgestellt von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 13.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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