Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409130005 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt wird. Es ist jedoch inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftsteuer zu benachteiligen. Der DEHOGA erwartet hier eine Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben.

Bereitgestellt von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 13.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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