Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409130005
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
BFH-Urteil in Sachen Erbschaftsteuer
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt wird. Es ist jedoch inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftsteuer zu benachteiligen. Der DEHOGA erwartet hier eine Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben.
Bereitgestellt von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044)
am
13.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Versendet am 07.08.2024 an:
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Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]
- Mittelstandspolitik