Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408200009 (PDF - 29 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Die wesentlichen Gegenstände des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. L S. 3320) sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung im Rahmen der Beratung des Gesetzes gebeten, das Gesetz nach Ablauf von zwei Jahren insbesondere zu der Frage zu evaluieren, ob sich die von dem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig angestrebte Senkung der Inkassokosten auf ein angemessenes Maß ohne nennenswerte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Basis für die Tätigkeit der Inkassodienstleister realisiert hat (vergleiche Bundestagsdrucksache 19/24735, S. 12).

Bereitgestellt von:
Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) (R004184) am 20.08.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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