Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407240004
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reformgesetz
Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Bereitgestellt von:
BKK Dachverband e.V. (R002706)
am
24.07.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]