Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407100020
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
MFG: Nicht-Einführung von Bundes-Ethik-Kommission, von vertraulichen Erstattungsbeträgen und der Ausweitung der Datenlieferungsverpflichtungen der KHs
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
11.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.04.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]
- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]