Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407080021
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Reiseverband e.V. (R002668)
am
14.01.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Tourismus [alle SG hierzu]