Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406280039
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen und kürzere Berabeitungszeiten beim Steuerabzug nach $50a EStG
Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
Bereitgestellt von:
DMV - Verband Deutscher Musikverlage (R000947)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]