Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260228
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen erst bei Erreichen der allgemeinen Größengrenzen notwendig ist
Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]