Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260226 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rückforderungen der Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen müssen beim Bund liegen

In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 04.03.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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