Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260217 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung

Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.04.2024 an:

    • Bundestag

      • Mitglieder des Bundestages

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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