Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250070 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungen am Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zu effektiverem Bürokratieabbau

1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.

Bereitgestellt von:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (R002055) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 26.04.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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