Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250063
(PDF - 18 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierungsmaßnahmen im BEG IV in Teilen nicht weit genug - Entbürokratisierung lediglich durch Papierabbau
Die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen ersatzlos zu streichen und somit die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen zu lassen, ist unser Petitum. Positiv hervorzuheben ist die im BEG IV geplante Möglichkeit der digitalen Bereitstellung der Betriebskostenabrechnungen durch Vermieter. Zudem begrüßen wir, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Folgeanpassungen wären in dem Zusammenhang wünschenswert. Die Abschaffung des Meldescheins in der Hotellerie sollte nicht nur für Deutsche, sondern vollständig erfolgen. Wir regen an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten.
Bereitgestellt von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]