Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240194
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Sofortmaßnahmen zur Absicherung der pflegerischen Versorgung: Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen sichern
Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden
Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]