Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240194 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Sofortmaßnahmen zur Absicherung der pflegerischen Versorgung: Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen sichern

Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden

Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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