Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240011
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts durch Klarstellung im BDSG
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]