Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200246
(PDF - 35 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der (CSRD) in deutsches Recht
Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
Bereitgestellt von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]