Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200070 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Modells Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17

Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“

Bereitgestellt von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997) am 24.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 22.04.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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