Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200069 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Entfristung der Möglichkeit zur Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruch

Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.

Bereitgestellt von:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) (R000658) am 25.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9720 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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