Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406170142
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Referentenentwurf sieht die Streichung des § 60 EnergieStG vor. § 60 EnergieStG regelt für Kraftstofflieferungen einen Entlastungsanspruch des Mineralölhändlers wg. Zahlungsausfall. Der Fortbestand dieser Entlastungsmöglichkeit ist insbesondere für mittelständische Mineralölhändler von elementarer Bedeutung. Der Händler kann einen Anspruch auf Erstattung des Energiesteueranteils der Ware geltend machen, wenn sein Kunde oder Lieferant insolvent geworden ist. Für die Beibehaltung des § 60 EnergieStG treten wir ein.
Bereitgestellt von:
UTV Unabhängiger Tanklagerverband e.V. (R000517)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang)
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]