Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130052
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetz
Gesetzeslücke im SGBII soll geschlossen werden, damit Verurteilte nach dem BtmG "Therapie statt Strafe" nach §35 BtmG erhalten können auch, wenn die Krankenkassen für die Leistungen zuständig sind.
Bereitgestellt von:
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (R002233)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle SG hierzu]