Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406070041 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen (UER) auf die Treibhausgasminderungs-Quote

Zertifikate aus UER-Projekten dürfen nur dann zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungs-Quote zugelassen werden, wenn eine vollumfängliche Prüfung der Projekte (auch vor Ort im Durchführungsland) stattgefunden hat. Stopp der generellen Anrechenbarkeit ab dem Verpflichtungsjahr 2025.

Bereitgestellt von:
Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) (R000700) am 07.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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