Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2405310003 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Cloud- und Auslagerungsunternehmen müssen in die Pflicht genommen werden

Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch die Einführung neuer Regelungen an, - um Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - um Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - um Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - die den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

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